Reparaturwürdigkeit
Nach einem grösseren Fahrzeugschaden stellt sich irgendwann die Frage: Ist das Fahrzeug noch reparaturwürdig oder liegt ein Totalschaden vor?
Die Antwort hängt nicht allein von den Reparaturkosten ab. Entscheidend sind der Fahrzeugwert, die Art des Schadenfalls und – bei Kaskoschäden – die Versicherungsbedingungen.
Haftpflichtschaden
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist für die Beurteilung der Reparaturwürdigkeit grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert massgebend.
Entscheidend ist also nicht einfach ein theoretischer Handels- oder Eintauschwert. Der Geschädigte soll grundsätzlich in der Lage sein, wieder ein gleichartiges Fahrzeug in vergleichbarem Zustand zu beschaffen.
Bis zu diesem Wert kann der Geschädigte grundsätzlich auf einer fachgerechten Reparatur bestehen.
Der mögliche Rest- oder Wrackwert des beschädigten Fahrzeuges darf dabei nicht einfach von der Reparaturgrenze abgezogen werden. Entscheidet sich der Geschädigte hingegen gegen eine Reparatur und für eine Totalschadenabrechnung, spielt der Restwert bei der finanziellen Abwicklung eine Rolle.
In besonderen Fällen auch über den Wiederbeschaffungswert
Die Beurteilung kann im Einzelfall noch weitergehen. Ein Fahrzeug kann für seinen Besitzer einen höheren individuellen Gebrauchswert haben als sein objektiver Marktwert.
Das kann beispielsweise bei einem älteren Fahrzeug der Fall sein, das sich in gutem Zustand befindet, dem Besitzer voraussichtlich noch lange gedient hätte und für das ein Fahrzeugwechsel aufgrund der persönlichen Situation wenig sinnvoll oder kaum zumutbar wäre.
In solchen besonderen Fällen kann deshalb auch eine Reparatur mit Kosten über dem objektiven Wiederbeschaffungswert gerechtfertigt sein.
Dies ist keine allgemeine Prozentregel, sondern muss im konkreten Einzelfall beurteilt und entsprechend begründet werden.
Kaskoschaden
Bei einem Kaskoschaden gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der eigenen Fahrzeugversicherung.
Häufig sehen diese in den ersten beiden Betriebsjahren bereits bei Reparaturkosten von ungefähr 65 % des massgebenden Fahrzeugwertes einen Totalschaden vor. In späteren Jahren verschiebt sich diese Grenze in vielen Versicherungsmodellen in Richtung Zeitwert.
Die Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Versicherung und Versicherungsprodukt. Massgebend sind deshalb immer die konkreten AVB.
Neuwert- und Zeitwertzusatz
Besonders wichtig ist die Totalschadenregelung bei Fahrzeugen mit Neuwert- oder Zeitwertzusatzentschädigung.
In solchen Fällen kann die Versicherungsleistung bei einem Totalschaden deutlich über dem aktuellen Fahrzeugwert liegen.
Eine technisch mögliche und haftpflichtrechtlich zulässige Reparatur ist deshalb nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung für den Kunden.
Haftpflicht und Vollkasko gleichzeitig
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn ein unverschuldeter Haftpflichtschaden vorliegt und das Fahrzeug gleichzeitig vollkaskoversichert ist.
Ein Fahrzeug kann haftpflichtrechtlich noch reparaturwürdig sein, während gemäss den Bedingungen der eigenen Kaskoversicherung bereits ein Totalschaden vorliegen würde.
Aufgrund eines Neuwert- oder Zeitwertzusatzes kann die Totalschadenentschädigung der eigenen Kaskoversicherung in einem solchen Fall für den Kunden deutlich vorteilhafter sein.
Deshalb müssen beide Möglichkeiten betrachtet werden. Eine Reparatur nur deshalb auszuführen, weil sie über die Haftpflichtversicherung möglich wäre, kann für den Kunden finanziell nachteilig sein.
Reparierbar oder Totalschaden?
Die technische Reparierbarkeit und die wirtschaftliche Reparaturwürdigkeit sind zwei unterschiedliche Fragen.
Ein Fahrzeug kann technisch einwandfrei und nach Herstellervorgaben reparierbar sein, obwohl eine Totalschadenabrechnung wirtschaftlich sinnvoller ist.
Umgekehrt bedeutet eine von der Versicherung vorgeschlagene Totalschadenabrechnung nicht automatisch, dass das Fahrzeug technisch nicht mehr fachgerecht repariert werden kann.
Wir klären ab
Bei grösseren Schäden prüfen wir deshalb nicht nur, ob ein Fahrzeug repariert werden kann, sondern auch, welche Lösung für unseren Kunden sinnvoll ist.
Dazu klären wir je nach Schadenfall:
- den Fahrzeug- bzw. Wiederbeschaffungswert,
- die voraussichtlichen Reparaturkosten,
- die massgebenden Versicherungsbedingungen,
- eine allfällige Neuwert- oder Zeitwertzusatzentschädigung,
- und bei Grenzfällen die rechtlichen Möglichkeiten einer Reparatur.
Wir reparieren gerne – auch Fahrzeuge mit hohen Reparaturkosten. Gleichzeitig informieren wir unsere Kunden offen und fair über die vorhandenen Möglichkeiten.
So kann der Kunde auf einer fundierten Grundlage entscheiden, ob die fachgerechte Reparatur oder eine Totalschadenabrechnung für ihn die bessere Lösung ist.