Kalkulation Karosserie – Hagelschäden
Hagelschäden werden überwiegend mit speziellen Drück- und Klebetechniken instand gesetzt. Für die Ermittlung des Reparaturaufwandes bestehen branchenübliche Kalkulationsrichtlinien, welche insbesondere Anzahl und Grösse der Dellen sowie die betroffenen Bauteile berücksichtigen.
Flückiger AG wendet diese Kalkulationsgrundlagen grundsätzlich an.
Dabei sind jedoch zwei unterschiedliche Elemente klar voneinander zu trennen:
Die Hagelkalkulation bestimmt den kalkulatorischen Arbeitsaufwand. Der betriebliche Verrechnungssatz bestimmt den Preis dieser Arbeitsleistung.
Kalkulation des Reparaturaufwandes
Die Kalkulationsrichtlinien dienen dazu, den Arbeitsaufwand eines Hagelschadens möglichst einheitlich und nachvollziehbar zu ermitteln.
Massgebend bleibt jedoch immer der konkrete Schaden. Je nach Schadenbild können zusätzliche Arbeiten erforderlich sein, welche durch die reine Hagelkalkulation nicht oder nicht vollständig erfasst werden.
Dazu gehören beispielsweise notwendige De- und Montagearbeiten, erschwerte Zugänglichkeit, Vor- und Nacharbeiten oder Schäden, welche nicht mittels lackschadenfreier Ausbeultechnik instand gesetzt werden können.
Die Kalkulationsgrundlage ersetzt deshalb nicht die fachliche Beurteilung des konkreten Fahrzeuges.
Betrieblicher Verrechnungssatz
Die aus der Hagelkalkulation resultierende Arbeitszeit wird mit dem betrieblichen Verrechnungssatz der Flückiger AG kalkuliert.
Dieser Verrechnungssatz basiert auf den Gesamtkosten des Betriebes und nicht lediglich auf dem Stundenlohn der Person, welche die einzelnen Dellen bearbeitet.
Er berücksichtigt unter anderem:
- Lohn- und Lohnnebenkosten
- Sozialleistungen sowie Ferien- und Feiertagsentschädigungen
- Infrastruktur, Betriebseinrichtungen und Energie
- Administration, Schadenmanagement und Abrechnung
- Planung und Disposition
- Fahrzeughandling sowie Vor- und Nacharbeiten
- Qualitätssicherung und Endkontrolle
- Versicherungen und weitere Gemeinkosten
- unternehmerisches Risiko und Gewinn
Der Verrechnungssatz ist damit der Preis für die durch Flückiger AG erbrachte und verantwortete Reparaturleistung.
Einsatz externer Hagelspezialisten
Insbesondere nach grösseren Hagelereignissen kann es sinnvoll oder notwendig sein, zusätzlich spezialisierte Fachkräfte für die Hagelinstandsetzung einzusetzen.
Dies ändert grundsätzlich nichts an der gegenüber dem Kunden erbrachten Leistung.
Die Flückiger AG übernimmt weiterhin die Schadenaufnahme und Kalkulation, Terminplanung und Koordination, Bereitstellung der betrieblichen Infrastruktur, administrative Schadenabwicklung, Kommunikation mit Kunde und Versicherung, Qualitätssicherung und Rechnungsstellung.
Auch die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei der Flückiger AG.
Der betriebliche Verrechnungssatz ist deshalb keine Weiterverrechnung der Kosten oder des Stundenlohnes derjenigen Person, welche eine einzelne Arbeit ausführt.
Keine Kürzung aufgrund der ausführenden Fachkraft
Eine Reduktion des Verrechnungssatzes allein mit der Begründung, dass einzelne Arbeiten durch beigezogene Hagelspezialisten ausgeführt werden, ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht.
Die betrieblichen Infrastruktur-, Gemein- und Administrationskosten bleiben bestehen. Ebenso verbleiben Organisation, Qualitätssicherung und Verantwortung bei der Flückiger AG.
Für den Kunden wird dieselbe Reparaturleistung durch denselben Vertragspartner erbracht.
Die Herkunft der eingesetzten Fachkraft verändert deshalb weder den Wert der erbrachten Leistung noch den betrieblich erforderlichen Verrechnungssatz.
Fazit
Bei Hagelschäden wird der Reparaturaufwand nach den angewendeten Kalkulationsgrundlagen und dem konkreten Schadenbild ermittelt.
Die daraus resultierende Arbeitszeit wird mit dem betrieblichen Verrechnungssatz der Flückiger AG kalkuliert.
Der Einsatz externer Hagelspezialisten begründet für sich allein keine Reduktion dieses Verrechnungssatzes.
Wird ein korrekt kalkulierter Rechnungsbetrag durch eine Versicherung dennoch gekürzt, prüfen wir die Kürzung und verlangen bei fehlender sachlicher Begründung deren Korrektur.
Kann keine vollständige Kostenübernahme erreicht werden, gelten die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Flückiger AG und dem Auftraggeber.