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Kalkulation Allgemein Zeitkorrektur - FLÜCKIGER AG blechschaden.ch

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Zeitkorrekturen bei der Schadenkalkulation

Für die Kalkulation von Fahrzeugschäden verwenden wir unter anderem das Kalkulationssystem Audatex. Die darin hinterlegten Arbeitszeiten stammen überwiegend von den Fahrzeugherstellern. Wo keine entsprechenden Herstellervorgaben vorhanden sind, können auch vom Systemanbieter ermittelte oder aus vergleichbaren Arbeiten abgeleitete Zeiten hinterlegt sein.

Diese Vorgabezeiten bilden eine wichtige und anerkannte Grundlage für eine einheitliche Schadenkalkulation. Sie können jedoch nicht in jedem Fall sämtliche Besonderheiten eines konkreten Reparaturauftrags vollständig abbilden.

Entscheidend ist deshalb, ob die Kalkulation den für eine fachgerechte Reparatur objektiv erforderlichen Arbeitsumfang angemessen berücksichtigt.

Wann ist eine Zeitkorrektur erforderlich?

Eine Zeitkorrektur erfolgt nicht allein deshalb, weil die tatsächlich benötigte Arbeitszeit höher war als die im Kalkulationssystem hinterlegte Vorgabezeit.

Benötigt ein Mitarbeiter aufgrund seiner Arbeitsweise, fehlender Erfahrung oder eines Fehlers mehr Zeit, wird dieser Mehraufwand selbstverständlich nicht dem Auftrag belastet.

Anders verhält es sich, wenn der für eine fachgerechte Reparatur notwendige Arbeitsumfang durch die vorhandenen Arbeitspositionen und Vorgabezeiten nicht oder nicht vollständig abgebildet wird.

Mögliche Gründe dafür sind beispielsweise:

  • eine fehlende Arbeitsposition
  • eine offensichtlich nicht plausible Vorgabezeit
  • zusätzliche, für die konkrete Fahrzeugausführung notwendige Arbeiten
  • hersteller- oder fahrzeugspezifische Reparaturvorgaben
  • notwendige Arbeitsschritte, die in keiner vorhandenen Position enthalten sind
  • Abweichungen zwischen dem im Kalkulationssystem angenommenen und dem tatsächlich erforderlichen Reparaturablauf

In solchen Fällen wird der zusätzlich erforderliche Aufwand sachlich beurteilt und transparent in der Kalkulation ausgewiesen.

Zeitkorrekturen können positiv oder negativ sein

Eine Zeitkorrektur ist nicht grundsätzlich ein Zuschlag.

Auch eine negative Korrektur kann erforderlich sein, wenn mehrere kalkulierte Positionen zusammen einen höheren Aufwand ergeben, als für die konkrete Reparatur tatsächlich notwendig ist.

Massgebend ist nicht, ob eine Korrektur zugunsten oder zulasten des Reparaturbetriebs ausfällt. Entscheidend ist, dass die Kalkulation den fachlich erforderlichen Reparaturaufwand möglichst realistisch abbildet.

Vorgabezeit und Reparaturumfang müssen zusammen betrachtet werden

Eine einzelne Vorgabezeit kann nicht isoliert beurteilt werden. Entscheidend ist immer, welche Arbeiten darin tatsächlich enthalten sind.

Bei modernen Fahrzeugen können bereits vermeintlich einfache Reparaturen zusätzliche Arbeitsschritte erfordern. Dazu gehören beispielsweise Demontage- und Montagearbeiten, Prüfungen, Einstellarbeiten, Diagnosearbeiten, Kalibrierungen, zusätzliche Herstellervorgaben oder fahrzeugspezifische Besonderheiten.

Deshalb muss bei Unklarheiten geprüft werden:

Welche Arbeiten sind in der vorhandenen Vorgabezeit enthalten – und welche für die fachgerechte Reparatur notwendigen Arbeiten sind darin nicht berücksichtigt?

Erst aufgrund dieser Abgrenzung lässt sich beurteilen, ob eine zusätzliche Arbeitsposition oder eine Zeitkorrektur gerechtfertigt ist.

Spezifische Fachregeln haben Vorrang

Für verschiedene Reparaturarbeiten lassen sich allgemeine Aussagen nur beschränkt treffen.
Je nach Fahrzeughersteller, Modell, Konstruktion, Ausstattung und Reparaturmethode kann der erforderliche Arbeitsumfang erheblich variieren.

Für einzelne Themenbereiche können deshalb spezifische Kalkulations- oder Reparaturregeln erforderlich sein. Diese sind gegenüber einer allgemeinen Zeitkorrektur vorzuziehen, wenn sich der zusätzliche Aufwand einem konkreten Arbeitsgang zuordnen lässt.

Eine pauschale Erhöhung von Vorgabezeiten ist ausdrücklich nicht das Ziel.

Transparenz statt fiktiver Arbeitspositionen

Fehlender Zeitaufwand darf nach unserer Auffassung nicht durch Arbeiten kompensiert werden, die tatsächlich nicht ausgeführt wurden.

Ist eine Korrektur erforderlich, soll diese als solche erkennbar sein.

Wir bevorzugen deshalb eine nachvollziehbare zusätzliche Arbeitsposition oder – wenn keine geeignete Position vorhanden ist – eine offen ausgewiesene Zeitkorrektur mit entsprechender Begründung.

Damit bleibt für alle Beteiligten ersichtlich, welche Arbeiten kalkuliert wurden und weshalb ein zusätzlicher Aufwand berücksichtigt wurde.

Unser Grundsatz

Kalkulationssysteme und Herstellervorgaben sind unverzichtbare Grundlagen einer professionellen Schadenkalkulation. Sie ersetzen jedoch nicht die fachliche Beurteilung des konkreten Reparaturfalls.

Eine Zeitkorrektur muss sachlich begründbar sein. Sie darf weder dazu dienen, betriebliche Ineffizienz auszugleichen, noch darf ein objektiv notwendiger Reparaturaufwand allein deshalb unberücksichtigt bleiben, weil er im Kalkulationssystem nicht oder nicht ausreichend abgebildet wird.

Massgebend ist der für eine fachgerechte Reparatur tatsächlich erforderliche und nachvollziehbare Arbeitsumfang.
Wo dieser von der Kalkulationsgrundlage abweicht, wird die Abweichung sachlich begründet und transparent ausgewiesen.


Das nachfolgende Bild dient der Illustration des Aufwandes bei einer eher komplizierten Stossstange, welche ersetzt werden musste:

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